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Fallen bei der Säule 3a Gebühren für Ein- oder Auszahlungen an?
Einzahlungen sind jederzeit kostenlos.
Gewöhnliche Auszahlungen wie der Bezug des 3a Vermögens im Rentenalter oder der Transfer zu einem anderen 3a Anbieter kosten dich ebenfalls absolut nichts. Dazu zählt auch die Auszahlung des Vermögens an die Begünstigten im Todesfall.
Aussergewöhnliche Auszahlungen wie Bezüge für Selbständigkeit, Wohneigentum oder den Wegzug ins Ausland werden gemäss der Gebührenordnung verrechnet.



