Einzahlen
Wie viel du einzahlen darfst und wie du Lücken aus früheren Jahren füllst.
Wie viel kann ich in die Säule 3a einzahlen?
Die Maximalbeträge für die Säule 3a sind:
Mit Pensionskasse: 7'258 Franken
Ohne Pensionskasse: 20% des Erwerbseinkommens, höchstens allerdings 36’288 Franken
Per 2027 steigen die Maximalbeträge leicht an.
Nachzahlungen
Wer früher seine jährliche Einzahlung in die Säule 3a verpasste oder den Maximalbetrag nicht ausschöpfte, konnte das leider nicht nachholen.
Das hat sich zum Besseren geändert: Du kannst Lücken füllen, die seit 2025 entstanden sind. Dabei gelten klare Regeln, zum Beispiel musst du für das laufende Jahr zuerst den vollen Maximalbetrag einzahlen.
Wer nachzahlen darf, in welcher Reihenfolge sich das lohnt und wie viel Steuern du damit sparst, liest du in unserem Blogbeitrag mit dem Titel «Wann sich nachträgliche 3a-Einkäufe lohnen».
Steuern sparen
Wie viel Steuern du mit deiner jährlichen Einzahlung sparst.
Steuern sparen mit der Säule 3a
Sämtliche Einzahlungen in deine Säule 3a kannst du in der Steuererklärung von deinem steuerbaren Einkommen in Abzug bringen. So reduzierst du deine Steuerrechnung. Die Höhe deiner Ersparnis hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der hier gezeigte Rechner vereinfacht dies, gibt dir aber einen sehr guten ersten Eindruck deiner Steuerersparnis.
Damit du deine weiteren Angaben, die deine Steuerersparnis beeinflussen, erfassen kannst (beispielsweise den genauen Betrag, den du einzahlen möchtest, oder die Anzahl deiner Kinder), haben wir einen umfangreichen Steuersparrechner erstellt, zusammen mit vielen weiteren Informationen rund um die Steuervorteile der Säule 3a.
So viel sparst du mit einer Einzahlung in deine 3a
Anlegen
Wieso du dein Säule 3a-Geld anlegen solltest und wie du mit mehreren Portfolios Steuern sparst.
Wechseln
Warum sich ein Wechsel zu findependent lohnt und wie du dabei am einfachsten vorgehst.
Beziehen
Was du beim Bezug der Säule 3a beachten solltest und wie viel Steuern du zahlst.
Das 3-Säulen-System der Schweiz
1. Säule
AHV
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sichert den Existenzbedarf. Sie ist für alle Personen obligatorisch, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Beiträge zahlst du ab 18 (wenn du arbeitest) oder 21 (wenn du nicht arbeitest) bis zum Rentenalter von 65 - oder darüber hinaus, falls du weiterarbeitest.
Von jedem Einkommen, das du generierst, wird dir dein Beitrag abgezogen und in die AHV einbezahlt. Wie hoch deine Rente ausfällt, hängt von deinen Beitragsjahren und deinem durchschnittlichen Einkommen ab. Fehlen Beitragsjahre, wird die AHV Rente gekürzt.
2. Säule
Pensionskasse
Die Pensionskasse ergänzt die AHV. Zusammen sollen beide die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen. Für Angestellte ab einem bestimmten Jahreslohn ist die Pensionskasse obligatorisch. Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen, und dein Arbeitgeber übernimmt mindestens die Hälfte. Selbstständige können sich freiwillig versichern, zum Beispiel bei der Pensionskasse ihres Berufsverbandes.
Ab 18 bist du gegen Tod und Invalidität versichert, ab 25 sparst du zusätzlich für dein Alter. Bei der Pensionierung erhältst du dein Guthaben je nach Pensionskasse als Rente oder als Kombination aus Rente und Kapital.
3. Säule
Private Vorsorge
Die freiwillige private Vorsorge schliesst Lücken, denn die 1. und 2. Säule reichen oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern.
Säule 3a
Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) steht allen offen, die ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben. Deine Einzahlungen kannst du bis zum jährlichen Maximalbetrag von den Steuern abziehen. Dafür ist das Geld bis fünf Jahre vor dem Rentenalter gebunden, ausser in klar definierten Fällen.
Säule 3b
Die freie Vorsorge (Säule 3b) begrenzt die Einzahlungshöhe nicht und du kannst jederzeit darauf zurückgreifen. Dafür gibt es keinen Steuerabzug, Kursgewinne auf Wertschriften sind aber steuerfrei.




