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In welchen gesetzlich geregelten Fällen kann ich meine Säule 3a auflösen?
Es gibt ein paar Meilensteine im Leben, bei denen du dein 3a-Guthaben vorzeitig beziehen kannst:
Der Ruhestand ruft: Wenn du das Rentenalter erreichst (oder bis zu fünf Jahre vorher).
Die eigenen vier Wände: Wenn du Geld für Wohneigentum, Renovationsarbeiten oder die (Teil-)Amortisation der Hypothek brauchst. Wichtig: Es muss sich um eine selbstgenutzte Immobilie handeln. Ferienwohnungen oder Renditeliegenschaften zählen nicht dazu. Details zum Bezug für Renovationsarbeiten findest du in unserem Blogbeitrag.
Dein eigenes Geschäft: Wenn du dich selbstständig machst, also in einer Einzelfirma oder Personengesellschaft aktiv wirst. Die (Mit-)Gründung einer GmbH oder AG sind davon ausgeschlossen.
Auswandern: Wenn du der Schweiz dauerhaft den Rücken kehrst.
Einkauf 2. Säule: Für den gezielten Einkauf in die Pensionskasse.
Härtefälle: Bei Invalidität oder im Todesfall.
Gut zu wissen: Wenn du einfach nur zu einem anderen Anbieter wechseln möchtest, ist ein Transfer deines Guthabens an eine andere Vorsorgeeinrichtung natürlich jederzeit möglich.



