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Muss ich meine Säule 3a bei Erreichen des Referenzalters beziehen?
Grundsätzlich gilt: Sobald du das reguläre Referenzalter erreichst, steht der Bezug deines 3a Geldes an.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Falls du über das Referenzalter hinaus arbeitest und weiterhin ein AHV-pflichtiges Einkommen hast, kannst du den Bezug noch etwas aufschieben. Allerdings bis spätestens fünf Jahre nach dem Erreichen deines regulären Referenzalters. Danach wird das Geld definitiv ausbezahlt.
Das reguläre Referenzalter ist aktuell so bestimmt:
Männer: Referenzalter = 65 Jahre.
Frauen: Aufgrund der AHV-Reform etwas spezieller:
Jahrgang 1961 = Referenzalter 64 Jahre und 3 Monate.
Jahrgang 1962 = Referenzalter 64 Jahre und 6 Monate.
Jahrgang 1963 = Referenzalter 64 Jahre und 9 Monate.
Jahrgang 1964 und später = Referenzalter 65 Jahre.



