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Einlagensicherung und Sondervermögen
Falls du dich schon einmal gefragt hast: «Was passiert mit meinem Geld, wenn findependent (oder der Vermögensverwalter deiner Wahl) Konkurs geht?», dann ist dieser Beitrag genau das Richtige für dich. Im Übrigen thematisieren wir auch ganz allgemein, wie dein Geld in der Schweiz geschützt ist – unabhängig davon, ob es bei einer Bank oder einem Vermögensverwalter parkiert ist.
DAs wichtigste in Kürze:
In der Schweiz sind Gelder bei Banken durch gesetzliche und private Schutzmechanismen abgesichert. Das gilt nicht nur für Kontoguthaben, sondern auch für Anlagen, die über einen Vermögensverwalter geführt werden. Im Fall eines Konkurses der Depotbank oder des Vermögensverwalters muss man also keinen Totalverlust seines Vermögens befürchten. Wichtig ist allerdings, die geltenden Regelungen zu kennen, damit man den vollen Schutz ausschöpfen kann.
Inhaltsverzeichnis
Einlagensicherung – Schutz von Vermögen
Der Konkurs einer Bank bedeutet nicht, dass Kund:innen automatisch ihre gesamten Ersparnisse verlieren. Um den Schutz von Bankeinlagen sicherzustellen, wurde im Jahr 2005 der private Verein Esisuisse gegründet. Dieser hat vom Bund den gesetzlichen Auftrag erhalten, Bankeinlagen abzusichern (BankG, Art. 37h ff.). Esisuisse handelt dabei nicht aus eigenem wirtschaftlichem Interesse, sondern erfüllt einen gesetzlichen Auftrag.
Allen Schweizer Banken sowie den in der Schweiz domizilierten Tochtergesellschaften ausländischer Banken ist der Beitritt zu Esisuisse gesetzlich vorgeschrieben. Sollte ein Mitglied des Vereins Konkurs gehen, übernehmen die übrigen Mitglieder die Finanzierung der Rückzahlungen and Kund:innen der insolventen Bank. Dieses System nennt sich Einlagensicherung.
Wichtig zu wissen: Pro Bank und pro Kund:in sind bis zu 100’000 Franken geschützt. Wer also über 100’000 Franken bei einer einzelnen Bank hält, unabhängig der Anzahl von Konten, sollte in Erwägung ziehen, sein Vermögen auf mehrere Banken zu verteilen. Nur so kann man Obergrenze der Einlagensicherung umgehen.
Die Esisuisse verfügt über 6 Milliarden Franken Sicherungsvolumen, auf den sie im Fall eines Konkurses zurückgreifen kann. Auch wenn die Summe im Vergleich zu allen geschützten Einlagen einer Bank nicht ausreicht, ist die Rückzahlung an Kund:innen gesetzlich garantiert, folglich werden die Auszahlungen gestaffelt vollzogen. Bei Bedarf kann die Esisuisse von allen Mitgliedern des Vereins Beiträge einfordern, Kredite aufnehmen oder Hilfe vom Bund verlangen um die Rückzahlungen zu tätigen.
Die Einlagensicherung ist ein wichtiges Element, um die Stabilität des Schweizer Finanzsystems zu sichern. Sie schafft Vertrauen zwischen Banken und Kund:innen und sorgt dafür, dass das Vermögen der Bevölkerung auch in Krisenzeiten geschützt bleibt.
Was bedeute das für findependent Kund:innen?
Wenn man mit findependent anlegt, hält man automatisch einen kleinen Teil der Anlagesumme, rund 1%, als liquide Mittel (Cash) auf seinem Konto. Diese Liquidität wird benötigt, um Käufe und Verkäufe von ETFs effizient abzuwickeln, z.B. im Rahmen des Rebalancing.
Damit man den geschützten Höchstbetrag von 100’000 Franken auf seinem Konto überhaupt erreicht, müsste man rund 5 Mio. Franken mit findependent anlegen. Das würden wir natürlich allen gönnen, ist aber in der Praxis eher die Ausnahme.
Was wird von der Einlagensicherung nicht geschützt?
Pro Kund:in und pro Bank sind max. 100’000 Franken durch die Einlagensicherung geschützt. Beträge darüber hinaus sind im Konkursfall nicht abgesichert.
Zu beachten ist auch: Gemeinschaftskonten, z.B. mit dem Ehepartner, sind nicht doppelt abgesichert, da die gemeinsame Kontoführung als ein einziger Kunde zählt. Haben beide Ehegatten zusätzlich eigene Konten bei derselben Bank, sind diese unabhängig voneinander jeweils bis 100’000 Franken geschützt.
Hier einige weitere Arten von Einlagen, die nicht durch die Esisuisse abgesichert sind:
Guthaben auf Freizügigkeits- und Säule 3a-Konten:
Diese Konten fallen nicht unter die Einlagensicherung. Sie gelten jedoch als privilegierte Guthaben und werden im Konkursfall bei der Rückzahlung bevorzugt behandelt, vorausgesetzt, die Bank verfügt nach der Konkursbilanz noch über ausreichendes Vermögen. Auch hier gilt die Obergrenze von 100’000 Franken.Anlagen und Wertschriften (Aktien, Fonds, Anleihen, usw.):
Anlagen unterliegen nicht dem Schutz der Einlagensicherung, gelten rechtlich aber als Sondervermögen. Das bedeutet, sie bleiben Eigentum der Kund:innen und fallen nicht in die Konkursmasse der Bank. Mehr dazu hier.Einlagen bei ausländischen Geschäftsstellen von Banken
Gelder bei nicht-kontoführenden Wertpapierhäusern
Eine vollständige Übersicht aller nicht geschützten Einlagen findest du auf der offiziellen Seite von Esisuisse.
Sondervermögen – Schutz von Anlagen
Nicht nur Geldeinlagen in einer Bank sind gesetzlich geschützt. Auch Anlagen wie Aktien, Anleihen, Immobilien oder Fonds, die man über eine Bank hält, sind im Konkursfall gesichert und fallen nicht in die Konkursmasse der Bank. Diese Vermögenswerte gelten rechtlich als Sondervermögen. Das bedeutet konkret: Anlagen sind Eigentum der Kund:innen, nicht der Bank. Die Bank dient lediglich als Dienstleister, der Käufe und Verkäufe an den Finanzmärkten für dich abwickeln und dafür Gebühren erhebt.
Das selbe gilt für Vermögensverwalter, die entweder eine eigene Banklizenz besitzen oder über eine Partnerschaft mit einer Bank fungieren. 2026 hat findependent die FINMA-Lizenz als kontoführendes Wertpapierhaus erhalten. Damit ist findependent ein eigenständiger Vermögensverwalter, der die gleichen Anforderungen wie eine Bank erfüllen muss und regelmässig von der FINMA geprüft wird.
Im Konkursfall von Vermögensverwalter oder Bank wird ein externe Konkursverwaltung eingesetzt. Diese übernimmt in der Regel die Kontaktaufnahme mit allen Kund:innen, deren Vermögenswerte als Sondervermögen gelten. Es ist dennoch empfehlenswert, sich proaktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen und selbst den Kontakt zur Konkursverwaltung zu suchen.
Sobald man mit der Konkursverwaltung in Kontakt ist, besteht die Möglichkeit, die Anlagen zu saldieren oder zu einer anderen Bank bzw. einem anderen Vermögensverwalter zu transferieren.
Fazit
Kurz gesagt: Dein Geld ist abgesichert!
Auch im Konkursfall deiner Bank oder deines Vermögensverwalters verschwindet dein Geld nicht einfach von heute auf morgen. Selbst bei grösseren Vermögen gibt es Möglichkeiten, vom bestehenden Schutz zu profitieren. Zum Beispiel kannst du dein Vermögen auf verschiedene Banken verteilen und so von der Einlagensicherung von 100'000 Franken pro Bank profitieren.
Im Übrigen sollte dich die Angst vor einem möglichen Konkurs des Vermögensverwalters deiner Wahl auch nicht vom Anlegen abhalten. Denn wie du jetzt weisst, ist der Vermögensverwalter – wie der Name schon sagt – eben «nur» der Verwalter. Deine Anlagen gehören weiterhin dir und können im Konkursfall grundsätzlich auf einen anderen Anbieter übertragen werden.
Du siehst also: Ein Konkurs des Vermögensverwalters bedeutet nicht automatisch, dass dein Geld weg ist.
Bei findependent arbeiten wir jeden Tag daran, weiter voranzukommen, und sind sehr zuversichtlich, dass wir gar nie in eine solche Situation geraten werden. Unsere Unternehmensentwicklung legen wir transparent öffentlich dar, sodass du jederzeit nachvollziehen kannst, wie es um findependent steht.
Noch einfacher haben es unsere Kund:innen: In unserem Newsletter teilen wir regelmässig wichtige Informationen direkt mit ihnen. Falls dich findependent also interessiert, kannst du uns ganz einfach mal testen – ohne Mindestvertragsdauer und bis zu einer Anlagesumme von 2'000 Franken sogar ganz ohne Gebühren.








