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Wann sich nachträgliche 3a-Einkäufe lohnen

Regeln, Rechenbeispiele und Strategien: So füllst du deine 3a-Lücken clever auf

Regeln, Rechenbeispiele und Strategien: So füllst du deine 3a-Lücken clever auf

Wer bisher eine 3a-Einzahlung vergass oder gerade nicht die nötigen finanziellen Mittel hatte, konnte diese in den Folgejahren nicht nachholen. Es galt das Prinzip «vorbei ist vorbei». Dies hat sich per 1. Januar 2025 geändert. Nun sind nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich und damit winkt ein zusätzlicher Steuervorteil. Dabei gelten klare Regeln, Fristen und Höchstbeträge. In diesem Artikel erfährst du, wer nachträglich einkaufen darf, wie du bei mehreren Lücken die richtige Reihenfolge wählst und wann sich ein Einkauf steuerlich besonders auszahlt.

DAs wichtigste in Kürze:

  • Seit 2026 kannst du 3a-Lücken, die ab 2025 entstanden sind, innerhalb von 10 Jahren nachträglich schliessen. 

  • Du kannst nur nachzahlen, wenn du im Lückenjahr ein AHV-pflichtiges Einkommen hattest. 

  • Zuerst musst du im laufenden Steuerjahr den Maximalbetrag einzahlen, bevor du Lücken schliessen kannst. 

  • Du kannst nur einmal pro Jahr einen nachträglichen Einkauf machen. 

  • Hast du altershalber mit den gestaffelten Bezügen begonnen, kannst du nicht mehr nachzahlen. 

  • Bewusste Lücken lassen, wenn man eine Auszeit plant, kann den Steuerspareffekt verstärken. 

Inhaltsverzeichnis

Warum es sich lohnt

Nachträgliche Einkäufe sind ein echter Hebel für deinen Vermögensaufbau und sehr attraktiv, da sie genau wie die «herkömmlichen» Einzahlungen in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.

Wenn du einen nachträglichen Einkauf in deine Säule 3a machst, hat das diese Vorteile:

  1. Du profitierst von einem zusätzlichen Steuervorteil

  2. Du verringerst oder schliesst deine Vorsorgelücke

Zudem kannst du innerhalb der Säule 3a sehr günstig anlegen.


Voraussetzungen und Regeln: Das musst du wissen

Damit mit deinem Einkauf in die Säule 3a alles reibungslos verläuft, gibt es ein paar Rahmenbedingungen:

  • Startschuss 2025: Die neuen Regeln gelten ausschliesslich für Vorsorgelücken, die ab 2025 entstanden sind. Du schliesst die Lücke mit Einzahlungen ab dem 1.1.2026.*

  • Einkommen: Im Jahr, in dem man eine Vorsorgelücke (wegen einer Reise, Weiterbildung, etc.) aufweist, muss ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen vorhanden gewesen sein. Dies gilt auch für das Jahr des Einkaufs. 

  • Erst die Pflicht, dann die Kür: Im Jahr, in dem man den Einkauf tätigt, muss der ordentliche 3a-Maximalbetrag bereits eingezahlt worden sein.

  • Einmal pro Jahr: Pro «Lückenjahr» ist nur ein einziger nachträglicher Eintrag gestattet.

  • Maximal 10 Jahre: Es können nur Lücken geschlossen werden, die nicht älter als 10 Jahre sind.

  • Vorbezug: Wer einen Teil seiner 3a «altershalber» bezieht, kann keine Einkäufe mehr tätigen.

Und jetzt wird’s technisch:

  • Beitragslücken mehrerer Jahre können kombiniert und so mit einer gesammelten Einzahlung geschlossen werden… 

  • … aber es gibt einen Deckel, d.h. in einem Kalenderjahr kann nicht mehr als der einfache Maximalbetrag als Einkauf getätigt werden… 

  • … und wer für ein Lückenjahr nur einen Teilbetrag nachzahlt, schliesst dieses Jahr endgültig, auch wenn noch ein Rest offen wäre. 


*Grund dafür ist, dass die notwendigen Informationen, die zur Prüfung der Voraussetzungen erforderlich sind, fehlen. Zukünftig müssen diese bei jedem Anbieterwechsel weitergegeben werden. Da dies bisher nicht der Fall war, ist es auch nicht überprüfbar, ob die Voraussetzungen für die Jahre vor 2025 erfüllt wurden und folglich ein nachträglicher Einkauf überhaupt getätigt werden darf.


Was heisst das nun konkret?

So sieht es ganz aktuell im Jahr 2026 aus: Beispiel Lara

Lara ist 32 Jahre alt und zahlt bereits seit einigen Jahren als Angestellte fleissig den Maximalbetrag in die Säule 3a ein. Im Jahr 2025 erfüllte sie sich den Traum einer längeren Reise und nahm deshalb sechs Monate unbezahlten Urlaub. Aufgrund dieser Lohneinbusse konnte sie im Jahr 2025 ausnahmsweise nicht den Maximalbetrag, sondern «nur» 3’000 Franken einzahlen. 
Glücklicherweise darf sie diese Lücke nun im 2026 bereits wieder schliessen und sie konnte über das Jahr hinweg zusätzlich zum Maximalbetrag noch den ausstehenden Teil für die Lücke im 2025 zusammensparen: Sie zahlt also zuerst den Maximalbetrag fürs 2026 ein und danach schliesst sie noch die Lücke von 4’258 Franken für das Jahr 2025. 


Wann sich ein nachträglicher Einkauf steuerlich lohnt

Insbesondere Angestellte mit hohen Einkommen und hohen Einkaufsmöglichkeiten holen die höchste Steuerersparnis heraus. Warum? Die nachträglichen Einkäufe kannst du wie die regulären 3a-Einzahlungen von deiner Einkommenssteuer abziehen. Deshalb gilt: Je höher dein Einkommen, desto höher ist der Steuersatz, der diesen Einkommensanteil betrifft. Dieses Vorgehen wird gemeinhin als «Brechen der Steuerprogression» bezeichnet.*
Es könnte Sinn durchaus machen, Lücken aus einkommensschwachen Jahren erst in einem Spitzenjahr zu schliessen. Der Steuerabzug ist dann höher als zum damaligen Zeitpunkt.

Achtung: Wenn du die Lücke erst viele Jahre später schliesst (maximal nach 10 Jahren), kann dir in der Zwischenzeit jedoch einiges an Marktrendite verloren gehen. Denn wenn du langfristig in Wertschriften anlegst, profitierst du vom Zinseszins. 

Wir empfehlen deshalb entweder, bewusste Lücken in absehbarer Zeit wieder zu schliessen, zum Beispiel innert zwei bis drei Jahren. Noch cleverer: das Geld in der Zwischenzeit im freien Vermögen anlegen, zum Beispiel mit findependent invest.

*Dazu kann man einen Steuerberater befragen oder, wer es auf eigene Faust herausfinden will, kann dazu einen ausführlichen Steuerrechner einer vertrauenswürdigen Quelle befragen.


Ein Beispiel zu einer bewussten Lücke und kurzfristigem Einkauf

Melanie und Sarina aus Zürich waren im Jahr 2025 während einigen Monaten zusammen auf Reisen. Sie hatten deshalb ein reduziertes Einkommen mit einem Grenzsteuersatz von 15%. 
Im Jahr 2026 haben beide wieder 100% gearbeitet, bei einem Einkommen zum Grenzsteuersatz von 25%. Beide zahlen normalerweise jährlich den Maximalbetrag in die Säule 3a ein. 

Melanie entschied sich dafür, die 7’258 Franken Ende 2025 voll einzuzahlen. Auch Ende 2026 wird sie wieder wie gewohnt den Maximalbetrag einzahlen. Sie zieht also pro Jahr die 7’258 Franken vom steuerbaren Einkommen ab. 

Sarina denkt an den nachträglichen Einkauf und entscheidet sich, im Jahr 2025 bewusst keine 3a-Einzahlung zu machen. Dafür zahlt sie Ende 2026 den Maximalbetrag ein und schliesst zusätzlich die im Vorjahr entstandene Lücke. Sie zahlt also insgesamt 14’516 Franken ein, welche sie im gleichen Jahr vom steuerbaren Einkommen abzieht. 

So wirkt sich dies auf die Steuerersparnis der beiden aus:

Melanie

Sarina

Jahr 1 (Grenzsteuersatz 15 %): 
Spart durch die Einzahlung von 7’258 Franken circa 1’000 Franken an Steuern.
Weil sie das Geld anlegt, erwirtschaftet sie damit noch 7 % Rendite, also gut 500 Franken.

Jahr 1 (Grenzsteuersatz 15 %):
Sie zahlt bewusst nicht in die 3a ein. Keine Steuerersparnis für dieses Jahr.
Sie lässt das Geld auf dem Sparkonto liegen.

Jahr 2 (Grenzsteuersatz 25 %): 
Sie spart durch die Einzahlung von 7’258 Franken etwa 1’800 Franken an Steuern. 

Jahr 2 (Grenzsteuersatz 25 %): 
Sie spart durch die Einzahlung von 14’516 Franken etwa 3’600 Franken an Steuern. 

Steuerersparnis: CHF 2’800
Rendite: CHF 500
Total: CHF 3’300

Steuerersparnis: CHF 3’600
Rendite: CHF 0 
Total: CHF 3’600

Sarina hat durch den bewusst geplanten Einkauf einen Vorteil von rund 300 Franken herausgeholt. Hätte sie ihr Geld im freien Vermögen angelegt und ebenfalls eine Rendite erzielt, wäre ihr «Vorsprung» auf Melanie noch grösser. 


Fazit: Eine bewusste Lücke kann sich also lohnen, wenn du diese in einem einkommensschwachen Jahr offen lässt und sie dann in einem absehbaren einkommensstarken Jahr wieder füllst.

Dran denken: Nachholen lassen sich nur Lücken aus Jahren mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen, und nur ab 2025. Jahre ganz ohne Einkommen (zum Beispiel bei Vollzeitstudium, Elternzeit, Auslandsaufenthalt) zählen also nicht.


Wie ein nachträglicher Einkauf bei findependent konkret abläuft

Für einen nachträglichen Einkauf in deine findependent 3a folgst du diesen Schritten:

  1. Berechne die Höhe deines nachträglichen Einkaufs.

  2. Melde den Einkauf direkt in der findependent App an und bestätige, dass du alle Voraussetzungen dafür erfüllst.

  3. Mach die Einzahlung mit dem dafür bestimmten QR-Einzahlungsschein (zur Erinnerung: es ist nur ein Einkauf pro Jahr möglich!).

  4. Vergiss nicht, bei der nächsten Steuererklärung die Steuerbescheinigung beizulegen und die «normale» 3a-Einzahlung sowie den nachträglichen Einkauf summiert bei den Abzügen anzugeben. 

Deine Checkliste

Wir empfehlen dir, dein Nachholpotenzial sorgfältig zu prüfen. Es kann sich wirklich lohnen!  Die folgende einfache Anleitung hilft dir dabei:

☑ Bist du «altershalber» noch nicht im Prozess des Auflösens deiner 3a-Vermögenswerte?
☑ Hast du dieses Jahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen?
☑ Ist dein Erwerbseinkommen genügend hoch, damit du durch Einzahlungen in die dritte Säule eine erhebliche Steuerersparnis erwarten kannst?
☑ Hast du den Maximalbetrag für die ordentliche 3a-Einzahlung in diesem Jahr bereits getätigt?
☑ Lässt dein Budget dir die Mittel für den nachträglichen Einkauf zu?


→ Alle Fragen mit «Ja» beantwortet? Deinem 3a-Einkauf steht nichts im Wege!

Findependent AG ist ein von der Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA bewilligtes und beaufsichtigtes kontoführendes Wertpapierhaus.

Die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen stellen Werbung für die von findependent erbrachten Finanzdienstleistungen dar.

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© Findependent AG 2026

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